Eine Waffenbesitzkarte (WBK) ist erforderlich für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition der Kategorie B, z.B. Pistolen, Revolver, halbautomatische Langwaffen.

  • Vollendetes 21. Lebensjahr
  • Österr. Staatsbürger – EWR-Bürger
  • Mindestens 6 Monate wohnhaft in Österreich
  • Kein bestehendes Waffenverbot
  • Rechtfertigung: „Eine Rechtfertigung ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung Bereithalten will.“

Die Schulung deckt alle wichtigen Themen rund um Waffen ab und bestätigt die theoretische und praktische Waffenausbildung.

  • Antrag eines waffenrechtlichen Dokuments
  • Waffenrechtliche Dokumente
  • Waffenkunde
  • Waffenkategorien
  • Überlassung und Verwahrung von Schusswaffen
  • Transportieren und Führen von Waffen
  • Munitionskunde
  • Waffengesetz in Österreich
  • Sicherer Umgang mit der Waffe
  • Praktische Schießausbildung

Mag. Elisabeth Poisinger
Zeida-Kaplan-Weg 6/5. Stock/Top 49, A-1100 Wien

Tel.: 0660 107 12 71;
E-Mail: praxis@poisinger.at
Web: www.poisinger.at

Kosten: € 283,20

Über dieses Formular können Sie ganz unkompliziert eine Schulung zum Waffenschein buchen. Wählen Sie einfach das gewünschte Datum und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns dann mit allen weiteren Informationen bei Ihnen.

Falls Sie noch Fragen haben oder einen anderen Termin wünschen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an office@tws-waffen.at.
















    Bitte wählen Sie den LKW aus.

    • Dauer: etwa 2,5 Stunden
    • Waffenführerschein Grundschulung € 85,00
    • Waffenführerschein Verlängerung € 35,00

    * Im Preis enthalten: Leihwaffe, Munition, Schießstand

    • Vollendetes 21. Lebensjahr
    • Österr. Staatsbürger – EWR- Bürger
    • Kein bestehendes Waffenverbot
    • Mindestens 6 Monate wohnhaft in Österreich
    • Rechtfertigung*
    • Waffenführerschein
    • Psychologisches Gutachten
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • 1 Lichtbild
    • Nachweis eines akademischen Grades (falls vorhanden)
    • Donnerstag: 15:00 bis 19:00 Uhr
    • Freitag: 9:00 bis 18:00 Uhr
    • Samstag: 9:00 bis 13:00 Uhr