Der Waffenführerschein ist der umgangssprachliche Begriff für den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen. Er dient als Bestätigung, dass Sie im theoretischen und praktischen Umgang mit Schusswaffen geschult wurden. Dieser Nachweis wird in der Regel für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass benötigt.
Für die Waffenbesitzkarte gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- Verlässliche EWR Bürgerin oder verlässlicher EWR Bürger
- Kein bestehendes Waffenverbot
- Glaubhaft gemachte Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B
Als Rechtfertigung gilt zum Beispiel, dass die Waffe innerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder auf eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereitgehalten werden soll.
Für den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen, umgangssprachlich oft Waffenführerschein genannt, gelten grundsätzlich ähnliche Voraussetzungen wie für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.
- Vollendetes 21. Lebensjahr
- Österr. Staatsbürger oder EWR-Bürger
- Kein bestehendes Waffenverbot
- Glaubhaft gemachte Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B
- Psychologisches Gutachten für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass
Zusätzlich muss der sachgemäße Umgang mit Waffen in Theorie und Praxis nachgewiesen werden.
Die Kosten für die Grundschulung betragen 85,00 Euro. Die Verlängerung beziehungsweise Nachschulung kostet 35,00 Euro. Im Preis enthalten sind Leihwaffe, Munition und die Nutzung des Schießstandes.
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Alles andere, wie Leihwaffe, Munition und Schießstand, ist bereits im Preis enthalten.
Beim psychologischen Gutachten werden unter anderem Ihre Verlässlichkeit, Ihr Verhalten unter psychischer Belastung und Ihr Umgang mit Waffen überprüft. In der Regel besteht das Gutachten aus einem persönlichen Gespräch und psychologischen Testverfahren.
Nein. Die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenpass.
Eine Auffrischung oder Nachschulung kann notwendig werden, wenn die Behörde einen aktuellen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen verlangt.
Das kann insbesondere in folgenden Fällen vorkommen:
- Wenn der letzte Nachweis bereits mehrere Jahre zurückliegt
- Wenn eine Behörde im Rahmen einer Überprüfung eine Nachschulung verlangt
- Wenn keine regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen nachgewiesen werden kann
- Wenn eine Erweiterung oder ein weiteres waffenrechtliches Dokument beantragt wird
Viele Waffenbesitzer absolvieren daher freiwillig regelmäßig eine Auffrischung, um ihren sicheren Umgang mit Waffen aktuell nachweisen zu können.
Die Schulung kann direkt bei TWS taktische Waffensysteme e.U. in 1220 Wien absolviert werden. Die Schulung umfasst Theorie, praktische Inhalte, Leihwaffe, Munition und die Nutzung des Schießstandes.

