Eine Waffenbesitzkarte, kurz WBK, ist in Österreich für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B erforderlich, zum Beispiel für Pistolen, Revolver und halbautomatische Langwaffen. Die WBK berechtigt nicht zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Dafür ist ein Waffenpass erforderlich.

Wer eine WBK beantragen möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und den sachgemäßen Umgang mit Waffen nachweisen. Genau dafür dient die entsprechende Schulung.

Um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach den aktuellen Informationen von oesterreich.gv.at zählen dazu insbesondere: Antrag durch eine verlässliche EWR Bürgerin oder einen verlässlichen EWR Bürger, Mindestalter 21 Jahre und die glaubhafte Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Vollendetes 21. Lebensjahr
  • Österr. Staatsbürger – EWR-Bürger
  • Mindestens 6 Monate wohnhaft in Österreich
  • Kein bestehendes Waffenverbot
  • Glaubhaft gemachte Rechtfertigung

Rechtfertigung:
„Eine Rechtfertigung ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.“ Diese Formulierung entspricht der auf oesterreich.gv.at beschriebenen typischen Rechtfertigung für die WBK.

Der umgangssprachlich oft verwendete Begriff „Waffenführerschein“ beschreibt die Schulung und den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen, der für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte relevant ist. In den offiziellen Rechtsquellen wird dabei auf den Nachweis der Befähigung beziehungsweise des sachgemäßen Umgangs abgestellt.

Unsere Schulung vermittelt alle wichtigen Grundlagen für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen in Theorie und Praxis.

  • Antrag eines waffenrechtlichen Dokuments
  • Waffenrechtliche Dokumente
  • Waffenkunde
  • Waffenkategorien
  • Überlassung und Verwahrung von Schusswaffen
  • Transportieren und Führen von Waffen
  • Munitionskunde
  • Waffengesetz in Österreich
  • Sicherer Umgang mit der Waffe
  • Praktische Schießausbildung

Für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte ist in der Regel auch ein waffenpsychologisches Gutachten erforderlich. Bitte achte darauf, dass dieses bei Einreichung aktuell ist.

Ansprechpartnerin für das psychologische Gutachten

Mag. Elisabeth Poisinger
Zeida-Kaplan-Weg 6/5. Stock/Top 49, A-1100 Wien

Tel.: 0660 107 12 71;
E-Mail: praxis@poisinger.at
Web: www.poisinger.at

Kosten: € 283,20

Über dieses Formular können Sie ganz unkompliziert eine Schulung zum Waffenschein buchen. Wählen Sie einfach das gewünschte Datum und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns dann mit allen weiteren Informationen bei Ihnen.

Falls Sie noch Fragen haben oder einen anderen Termin wünschen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an office@tws-waffen.at.
















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    tws waffenfuehrerschein wien 1220 v2
    • Dauer: etwa 2,5 Stunden
    • Waffenführerschein Grundschulung € 85,00
    • Waffenführerschein Verlängerung € 35,00

    * Im Preis enthalten: Leihwaffe, Munition, Schießstand

    • Vollendetes 21. Lebensjahr
    • Österr. Staatsbürger – EWR- Bürger
    • Kein bestehendes Waffenverbot
    • Mindestens 6 Monate wohnhaft in Österreich
    • Rechtfertigung*
    • Waffenführerschein
    • Psychologisches Gutachten
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • 1 Lichtbild
    • Nachweis eines akademischen Grades (falls vorhanden)
    • Donnerstag: 15:00 bis 19:00 Uhr
    • Freitag: 9:00 bis 18:00 Uhr
    • Samstag: 9:00 bis 13:00 Uhr

    Diese FAQs geben Ihnen einen ersten Überblick rund um die Grundschulung, den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen und den Weg zur Waffenbesitzkarte in Wien. Wenn Sie Fragen zu Terminen, Ablauf oder Voraussetzungen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

    Der Waffenführerschein ist der umgangssprachliche Begriff für den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen. Er dient als Bestätigung, dass Sie im theoretischen und praktischen Umgang mit Schusswaffen geschult wurden. Dieser Nachweis wird in der Regel für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass benötigt.

    Für die Waffenbesitzkarte gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

    • Vollendetes 21. Lebensjahr
    • Verlässliche EWR Bürgerin oder verlässlicher EWR Bürger
    • Kein bestehendes Waffenverbot
    • Glaubhaft gemachte Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B

    Als Rechtfertigung gilt zum Beispiel, dass die Waffe innerhalb von Wohn oder Betriebsräumen oder auf eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereitgehalten werden soll.

    Für den Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen, umgangssprachlich oft Waffenführerschein genannt, gelten grundsätzlich ähnliche Voraussetzungen wie für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte.

    • Vollendetes 21. Lebensjahr
    • Österr. Staatsbürger oder EWR-Bürger
    • Kein bestehendes Waffenverbot
    • Glaubhaft gemachte Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B
    • Psychologisches Gutachten für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass

    Zusätzlich muss der sachgemäße Umgang mit Waffen in Theorie und Praxis nachgewiesen werden.

    Die Kosten für die Grundschulung betragen 85,00 Euro. Die Verlängerung beziehungsweise Nachschulung kostet 35,00 Euro. Im Preis enthalten sind Leihwaffe, Munition und die Nutzung des Schießstandes.

    Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Alles andere, wie Leihwaffe, Munition und Schießstand, ist bereits im Preis enthalten.

    Beim psychologischen Gutachten werden unter anderem Ihre Verlässlichkeit, Ihr Verhalten unter psychischer Belastung und Ihr Umgang mit Waffen überprüft. In der Regel besteht das Gutachten aus einem persönlichen Gespräch und psychologischen Testverfahren.

    Nein. Die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Wenn Sie eine Waffe in der Öffentlichkeit führen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenpass.

    Eine Auffrischung oder Nachschulung kann notwendig werden, wenn die Behörde einen aktuellen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen verlangt.

    Das kann insbesondere in folgenden Fällen vorkommen:

    • Wenn der letzte Nachweis bereits mehrere Jahre zurückliegt
    • Wenn eine Behörde im Rahmen einer Überprüfung eine Nachschulung verlangt
    • Wenn keine regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen nachgewiesen werden kann
    • Wenn eine Erweiterung oder ein weiteres waffenrechtliches Dokument beantragt wird

    Viele Waffenbesitzer absolvieren daher freiwillig regelmäßig eine Auffrischung, um ihren sicheren Umgang mit Waffen aktuell nachweisen zu können.

    Die Schulung kann direkt bei TWS taktische Waffensysteme e.U. in 1220 Wien absolviert werden. Die Schulung umfasst Theorie, praktische Inhalte, Leihwaffe, Munition und die Nutzung des Schießstandes.